Um eine Beschwerde einzureichen oder einen Schaden zu melden, müssen Sie Folgendes tun :

Geben Sie alle erforderlichen Präzisionen über die Umstände des Zwischenfalls an :

  • Name/Vorname
  • genauer Ort (Nummer der Straße, der Autobahn, Kilometerangabe, Fahrtrichtung…)
  • Datum und Uhrzeit des Zwischenfalls

Erbringen Sie Beweise :

  • Beweise für den Schaden.Beispiele nur zur Veranschaulichung: fotos des Schadens, Kostenvoranschlag der Reparaturwerkstatt
  • Der Nachweise der Schadensursache:es muss unbedingt ein Maximum an Beweisen für die Schadensursache erbracht werden. Beispiele nur zur Veranschaulichung: Polizeirapport/Aussage der Polizei des Orts des Schadensfalls gegenüber am Tag des Schadensfalls, Feststellung des zuständigen District Routiers, Rechnung der Pannenhilfe, Zeugenaussage, Fotos des Ortes (soweit wie möglich und ohne sich oder andere in Gefahr zu bringen).

Die SOFICO betont, dass die Feststellung eines Schadens und ein Fehler oder ein Mängel der Straße an einem bestimmten Ort nicht ausreichen, um die Haftbarkeit der SOFICO zu belegen. Der Kläger muss den Nachweis erbringen, dass ein Kausalzusammenhang zwischen diesem Fehler oder diesem Mängel und dem von ihm angezeigten Schaden besteht. Es obliegt der SOFICO, für jeden Antrag darüber zu urteilen, ob die vorgelegten Beweise ausreichend sind. Darüber hinaus können verschiedene Umstände einen gänzlichen oder teilweisen Ausschluss der Haftpflicht der SOFICO nach sich ziehen (wie zum Beispiel ein Fehler des Opfers).

Mein Dossier absenden

Das Schadensbeschwerde-Dossier muss an die für die Verkehrswege am Ort des Zwischenfalls zuständige territoriale Direktion gerichtet werden. Um die für die fragliche Straße zuständige territoriale Direktion herauszufinden, gehen Sie bitte auf das Geoportal der Wallonie.

Das Dossier wird von den Diensten des Öffentlichen Dienstes der Wallonie geprüft und analysiert, die der SOFICO technische und rechtliche Assistenz zukommen lassen.

Diese Dienste bestätigen den Eingang Ihres Dossiers und teilen Ihnen die Referenzen mit, die bei den verschiedenen späteren Kontakten angegeben werden müssen.

Es besteht kein systematisches Recht auf Entschädigung. Die Entscheidung, ob eine Entschädigung erfolgt oder nicht, liegt letztendlich bei der SOFICO.

Eine nützliche kleine Erinnerung 

Bringen Sie Ihr Leben und das der anderen Verkehrsteilnehmer nicht in Gefahr. Es ist gemäß Artikel 21.4 des Königlichen Erlasses zur Festlegung der allgemeinen Ordnung über den Straßenverkehr und die Benutzung der öffentlichen Straße verboten, auf einer Autobahn anzuhalten.

Wir erinnern ebenfalls daran, dass die Benutzer die wichtigsten Garanten ihrer eigenen Sicherheit sind.

Die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung trägt zur Verbesserung ihrer eigenen Sicherheit, der Sicherheit der anderen Benutzer sowie der Personen, die für die Instandhaltung und Sanierung der Straßen und Autobahnen arbeiten, bei.

Die Benutzer müssen ihr Fahrzeug immer und unter allen Umständen beherrschen und die Geschwindigkeitsbegrenzungen und Sicherheitsabstände zu den anderen Fahrzeugen genau respektieren.

Bleiben Sie mit dem Newsletter SOFICO stets über unsere Neuigkeiten sowie über die verschiedenen Baustellen im wallonischen strukturierenden Verkehrsnetz auf dem Laufenden.

Die in Arbeit befindlichen Baustellen
Aktivitäten der SOFICO
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