Grundregeln

Sie müssen über einen europäischen oder internationalen Führerschein verfügen (in Belgien: Führerschein der Kategorie A für Motorräder und der Kategorie B für Kraftwagen).

Achtung, das Mindestalter zum Führen eines Kraftwagens liegt in Belgien bei 18 Jahren, für Kleinkrafträder bei 16 Jahren.
Was man vor dem Losfahren wissen sollte

Es besteht Gurtpflicht auf allen damit ausgestatteten Plätzen.

Kinder, die kleiner sind als 1,35m, müssen in einem ihrer Morphologie angepassten Rückhaltesystem transportiert werden (Ausnahme: wenn nicht genug Platz für einen geeigneten Kindersitz da ist, reicht für Kinder über 3 Jahren ein Sicherheitsgurt aus – die weiteren Ausnahmen können hier abgerufen werden).

Für alle Fahrzeuge müssen folgende Elemente bereitgehalten werden:
- Versicherungsnachweis
- Fahrzeugschein
- Länderkennzeichen an der Rückseite des Fahrzeugs (ausgenommen, das Ursprungsland ist auf dem Nummernschild verzeichnet)
- Gültige Prüfbescheinigung der technischen Kontrolle (für in Belgien angemeldete Fahrzeuge)
- Bewilligung zur Benutzung eines Fahrzeugs durch Drittpersonen
- Retroreflektierende Warnweste: bei Pannen oder Unfällen besteht Anlegepflicht
- Warndreieck
- Verbandskasten
- Feuerlöscher
Allgemeine Regeln

Die komplette Straßenverkehrsordnung kann über diesen Link abgerufen werden.

In Belgien wird auf der rechten Straßenseite gefahren.

Der empfohlene Mindestsicherheitsabstand zwischen zwei Fahrzeugen beträgt zwei Sekunden, also ungefähr 65 Meter bei einer Geschwindigkeit von 120 km/h, 45 Meter bei einer Geschwindigkeit von 90 km/h, 35 Meter bei einer Geschwindigkeit von 70 km/h und 25 Meter bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h.

Wenn nicht anders angezeigt, gilt: Rechts hat Vorfahrt. (Stoppschild/Vorfahrt gewähren-Schild oder gegenüber von Schienenfahrzeugen).

Fahrzeuge, die sich in einem Verkehrskreisel befinden, haben Vorfahrt.

In Belgien wird der Blinker beim Einfahren in einen Verkehrskreisel nicht betätigt. Zum Wechseln des Fahrstreifens auf einem Verkehrskreisel sowie zum Verlassen des Verkehrskreisels dagegen muss der Blinker betätigt werden.

Bei Verengungen der Fahrbahn wird beim Wechsel des Fahrstreifens das „Reißverschluss“-Prinzip angewendet. Das Einfädeln auf den Fahrstreifen erfolgt wie folgt :
- Fahren Sie bis zu der Verengung der Fahrbahn auf den verfügbaren Fahrstreifen.
- Auf der Höhe der Verengung der Fahrbahn lassen die Fahrer, die sich auf dem nicht unterbrochenen Fahrstreifen befinden, jeweils ein sich auf dem auslaufenden Fahrstreifen befindendes Fahrzeug auf ihrem Fahrstreifen auffahren.

Wenn die Fahrstreifen-Lichtsignale eingeschaltet sind, müssen diese unbedingt berücksichtigt werden.
Das Fahren auf einem mit einem roten Kreuz gekennzeichneten Fahrstreifen ist extrem gefährlich. Die Gefahr kann für die Autofahrer nicht ersichtlich sein. Diese Sperrung von Fahrstreifen für den Verkehr ermöglicht ein wirksameres und schnelleres Eingreifen der Not- und Pannendienste. Die Berücksichtigung der Fahrstreifen-Lichtsignale sorgt für die Sicherheit der Benutzer und verringert den Einfluss des Zwischenfalls auf ihrer Fahrt.

Für den Verkehr geöffneter Fahrstreifen

Für den Verkehr gesperrter Fahrstreifen

Fädeln Sie sich in den Fahrstreifen auf Ihrer rechten Seite ein

Fädeln Sie sich in den Fahrstreifen auf Ihrer linken Seite ein

In der Wallonie gelten folgende Höchstgeschwindigkeiten:

Autobahn
120 km/h – Mindestgeschwindigkeit von 70 km/h, wenn nicht anders angegeben oder im Falle höherer Gewalt (stockender Verkehr, Wetterbedingungen).

2×2-spurige Straße mit einem Mittelstreifen außerhalb von geschlossenen Ortschaften
120 km/h

2×2-spurige Straße ohne Mittelstreifen außerhalb von geschlossenen Ortschaften
90 km/h

Außerhalb von geschlossenen Ortschaften
90 km/h

In geschlossenen Ortschaften
50 km/h

30-Zone
30 km/h

Erlaubter Alkoholspiegel: 0,5 Gramm Alkohol im Blut.

Beim Fahren ist es verboten, ein Telefon zu benutzen, das in der Hand gehalten wird. Das Telefon darf auch nicht benutzt werden, wenn man im Stau oder an einer roten Ampel steht.
Auf der Autobahn

Auf Autobahnen muss links überholt werden. Wenn Sie nicht mehrere Fahrzeuge überholen, müssen Sie auf den rechten Fahrstreifen zurückkehren.
=> Es ist verboten, auf dem mittleren oder linken Fahrstreifen der Autobahn zu verbleiben, wenn der rechte Fahrstreifen frei ist.

Auf der Autobahn darf nur an den zu diesem Zweck vorgesehenen Orten angehalten oder geparkt werden (Autobahnrastplatz, Carsharing-Parkplatz…).
=> Es ist verboten, auf dem Pannenstreifen oder auf den Nothaltebuchten zu parken oder anzuhalten. Der Pannenstreifen und die Nothaltebuchten sind Notsituationen (Panne, Unwohlsein, Unfall…) vorbehalten.
Wenn Sie über den Zufahrtsstreifen auf die Autobahn auffahren, haben die sich bereits auf der Autobahn befindlichen Fahrer Vorfahrt. Das Einfahren auf die Autobahn muss möglichst flüssig vor sich gehen.

Es ist verboten, umzukehren oder den Rückwärtsgang einzulegen.

Bei Staus ist es verboten, aus dem Fahrzeug auszusteigen.

Der Zugang zu den Autobahnen ist untersagt für :
- Fußgänger, Fahrradfahrer, Fahrer von Kleinkrafträdern und Reiter auf Tieren,
- Fahrer von Fahrzeugen oder Anhängerfahrzeugen, die die Geschwindigkeit von 70 km/h nicht erreichen,
- Fahrer von Fahrzeugen, die ein anderes Fahrzeug mit einer Befestigung der Marke Eigenbau abschleppen,
- Fahrer von vierrädrigen Motorfahrzeugen ohne Fahrzeuginnenraum
- Fahrer von landwirtschaftlichen Fahrzeugen
Bei gefährlichen Wetterbedingungen

Bei Regen, Schnee, Glatteis oder Nebel ist die Sicht beeinträchtigt und die Fahrbahn glatter. Deshalb sollten folgende Maßnahmen ergriffen werden :
- Den Abstand zwischen seinem Fahrzeug und dem Vordermann erhöhen
- Nicht scharf bremsen
- Die Geschwindigkeit reduzieren
- Die Scheinwerfer einschalten

Besondere Vorsichtsmaßnahmen bei Schnee oder Glatteis :
- Winterreifen sind nicht Pflicht, jedoch von November bis April sehr empfehlenswert.
- In den Wintermonaten verkehren auf den Straßen zahlreiche langsame Schneeräumfahrzeuge. In der Nähe dieser Fahrzeuge müssen gewisse Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden: langsamer fahren und Überholmanöver vermeiden.
Im Baustellenbereich

Reduzieren Sie bei der Anfahrt an den Baustellenbereich Ihre Geschwindigkeit und halten Sie sich an die verschiedenen Geschwindigkeitsbeschränkungen: dies vermeidet das Entstehen von Schlangen und Unfällen.

Bei Fahrzeugschlangen in einem Baustellenbereich möglichst mit gleichbleibender Geschwindigkeit fahren (langsam beschleunigen und bremsen).
In Staus sollten Sie nicht den Fahrstreifen wechseln, um einen möglichst flüssigen Verkehr zu erzielen.
In einem Tunnel

Das Abblendlicht einschalten.

Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit nicht überschreiten.

Das Radio eingeschaltet lassen, um Notfalldurchsagen empfangen zu können.
Se mettre en sécurité

- Sein Fahrzeug an einem sicheren Ort (Pannenstreifen oder Nothaltebucht) abstellen
- Die Warnblinkanlage einschalten.
- Wenn genug retroreflektierende Warnwesten vorhanden, sollten alle Insassen des Fahrzeugs eine anlegen
- Das Warndreieck, wenn möglich, auf der Autobahn in einem Mindestabstand von 100 Metern, auf den übrigen Straßen in einem Mindestabstand von 30 Metern aufstellen.
- Alle Insassen des Fahrzeugs vom Verkehr fernhalten und/oder, falls vorhanden, hinter einer Leitplanke platzieren.
Gegebenenfalls die Notdienste rufen

Die 112 anrufen.

Den SOS-Knopf seines Fahrzeugs betätigen.
Brauchen Sie einen Pannendienst ?

Die 101 anrufen.
Auf der Autobahn und den Hauptnationalstraßen in der Wallonie ist Siabis+ die Garantie für:
- Einen professionellen und qualitativen Einsatz
- Das Eintreffen eines Pannenhelfers innerhalb von 25 Minuten
- Einen transparenten und einheitlichen Preis für Fahrer, die keinen Pannendienstvertrag haben
Spezielle Regeln: Zwischenfall in einem Tunnel
Halten Sie sich an die mit Ihrem Radio empfangenen Anweisungen der Notfalldurchsagen.
Wenn das Fahrzeug Schwächeanzeichen an den Tag legt:
- Die Warnblinkanlage einschalten.
- Wenn möglich, den Tunnel mit dem Fahrzeug verlassen und dabei darauf achten, dass dies keinerlei Risiko für die anderen Benutzer darstellt
- Wenn ein Verlassen des Tunnels unmöglich ist, die nächstgelegene Nothaltebucht ansteuern oder so nah wie möglich am rechten Straßenrand anhalten
- Die retroreflektierende Warnweste überziehen
- Das Warndreieck, wenn möglich, auf der Autobahn in einem Mindestabstand von 100 Metern, auf den übrigen Straßen in einem Mindestabstand von 30 Metern aufstellen.
- Mit einem der bereitgestellten Notruftelefone die 112 oder die Verkehrsleitzentrale, deren Nummer im Tunnel angegeben ist, alarmieren
- Alle Insassen des Fahrzeugs vom Verkehr fernhalten und/oder, falls vorhanden, hinter einer Leitplanke platzieren
Wenn das eigene Fahrzeug unvermittelt stehen bleibt:
- Die Warnblinkanlage einschalten.
- Das Warndreieck, wenn möglich, auf der Autobahn in einem Mindestabstand von 100 Metern, auf den übrigen Straßen in einem Mindestabstand von 30 Metern aufstellen.
- Das Fahrzeug verlassen und sich mit den anderen Passagieren an einen sicheren Ort begeben
- Mit einem der bereitgestellten Notruftelefone Hilfe herbeirufen
Wenn aus dem Fahrzeug Rauch aufsteigt:
- Den Motor ausschalten, den Schlüssel stecken lassen und das Fahrzeug mit allen Passagieren verlassen. Den Tunnel über die Notausgänge so schnell wie möglich verlassen, um dem Erstickungstod zu entgehen.
- Die Hilfskräfte alarmieren und außerhalb des Tunnels auf sie warten
- Sich nicht wieder zu seinem Fahrzeug begeben, bevor die Sicherheitskräfte dies erlaubt haben
Wenn das Fahrzeug zu brennen beginnt:
- Wenn möglich, den Tunnel mit dem Fahrzeug verlassen und dabei darauf achten, dass dies keinerlei Risiko für die anderen Benutzer darstellt
- Wenn ein Verlassen des Tunnels unmöglich ist, die nächstgelegene Nothaltebucht ansteuern oder so nah wie möglich am rechten Straßenrand anhalten
- Mit einem der bereitgestellten Notruftelefone Hilfe herbeirufen
- Bei größerem Feuer versuchen, diese mit den bereitgestellten Feuerlöschern zu löschen
Wenn ein anderes Fahrzeug brennt oder wenn Rauch aus ihm aufsteigt, wenn Sie in den Tunnel fahren:
- Den Motor ausschalten, den Schlüssel stecken lassen und das Fahrzeug mit allen Passagieren verlassen. Den Tunnel über die Notausgänge so schnell wie möglich verlassen, um dem Erstickungstod zu entgehen.
- Die Hilfskräfte alarmieren (112) und außerhalb des Tunnels auf sie warten.
- Sich nicht wieder zu seinem Fahrzeug begeben, bevor die Sicherheitskräfte dies erlaubt haben
Allgemeine Regeln
Es gibt Motorradführerscheine unterschiedlicher Kategorien sowie einen Führerschein für Kleinkrafträder (ab 16 Jahren für einen Hubraum von höchstens 50 cc). Die verschiedenen Führerscheine können hier abgerufen werden.
Für die Fahrer und Beifahrer von Kleinkrafträdern und Motorrädern ist das Tragen eines zugelassenen Sturzhelms Pflicht. Motorradfahrer müssen außerdem Handschuhe, eine Jacke mit langen Ärmeln und eine Hose oder einen Anzug sowie Stiefel oder Stiefeletten tragen, die die Fußgelenke schützen.
Die Beifahrer müssen ihre Füße auf die Fußraste stellen. Auf Motorrädern über 125 cm3dürfen Kinder unter 8 Jahren nur in einem geeigneten Rückhaltesystem in einem Sidecar untergebracht transportiert werden. Auf Motorrädern bis zu 125 cm3dürfen Kinder von 3 und bis zu 8 Jahren transportiert werden, vorausgesetzt, sie sind in einem geeigneten Rückhaltesystem für Kinder untergebracht. Kinder unter 3 Jahren dürfen nur in Sidecars transportiert werden.
Die Motorradfahrer müssen ihr Abblendlicht tagsüber und nachts einschalten.
Bei stockendem oder stehendem Verkehr ist es den Motorradfahrern erlaubt, mit einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h zwischen den beiden Spuren oder Fahrstreifen zu fahren; die Geschwindigkeit der Fahrzeuge darf dabei 20 km/h nicht übersteigen. Auf der Autobahn und auf Straßen für Autos dürfen sie nur zwischen den beiden am weitesten links liegenden Fahrstreifen fahren.
Im Gegensatz zu Autos müssen Motorräder nicht unbedingt mit folgenden Ausrüstungselementen ausgestattet sein:
- Retroreflektierende Warnweste
- Warndreieck
- Verbandskasten
- Feuerlöscher
Grundregeln

Sie müssen über einen europäischen oder internationalen Führerschein verfügen (in Belgien: Führerschein der Kategorie C für den Transport von Waren – Lastwagen – und der Kategorie D für den Transport von Personen – Busse, Autobusse).

Achtung, das Mindestalter zum Führen eines Lastkraftwagens liegt in Belgien bei 21 Jahren.
Was man vor dem Losfahren wissen sollte

Es besteht Gurtpflicht

Für Fahrzeuge, für die die Schwerverkehrsabgabe erhoben wird (Motorfahrzeuge und Gelenkfahrzeuge, die zum Warentransport auf der Straße angelegt sind oder benutzt werden und deren zugelassene Gesamtmasse (zGM) 3,5 Tonnen übersteigt, muss die Schwerverkehrsabgabe entrichtet werden. Zur Nutzung des belgischen Straßennetzes müssen all diese Lastkraftwagen mit einem OBU (On Board Unit) ausgestattet sein, einem Registrierungssystem, das die geschuldete Maut über Erkennung per Satellitensignal berechnet.

Für alle Fahrzeuge müssen folgende Elemente bereitgehalten werden :
- Versicherungsnachweis
- Fahrzeugschein
- Länderkennzeichen an der Rückseite des Fahrzeugs (ausgenommen, das Ursprungsland ist auf dem Nummernschild verzeichnet)
- Gültige Prüfbescheinigung der technischen Kontrolle (für in Belgien angemeldete Fahrzeuge)
- Bewilligung zur Benutzung eines Fahrzeugs durch Drittpersonen
- Retroreflektierende Warnweste: bei Pannen oder Unfällen besteht Anlegepflicht
- Warndreieck
- Verbandskasten
- Feuerlöscher (Anzahl und Modell je nach Fahrzeugkategorie und transportierten Waren)
Allgemeine Regeln

Die komplette Straßenverkehrsordnung kann über diesen Link abgerufen werden.

In Belgien wird auf der rechten Straßenseite gefahren.
Der Mindestsicherheitsabstand zwischen zwei Lastkraftfahrzeugen über 7,5 Tonnen, deren Länge 7 Meter überschreitet, beträgt auf Brücken mindestens 15 Meter und außerhalb von geschlossenen Ortschaften mindestens 50 Meter.

Wenn nicht anders angezeigt, gilt: Rechts hat Vorfahrt. (Stoppschild/Vorfahrt gewähren-Schild oder gegenüber von Schienenfahrzeugen).

Fahrzeuge, die sich auf einem Verkehrskreisel befinden, haben Vorfahrt.

In Belgien wird der Blinker beim Einfahren in einen Verkehrskreisel nicht betätigt. Zum Wechseln des Fahrstreifens in einem Verkehrskreisel sowie zum Verlassen des Verkehrskreisels dagegen muss der Blinker betätigt werden.

Bei Verengungen der Fahrbahn wird beim Wechsel des Fahrstreifens das „Reißverschluss“-Prinzip angewendet. Das Einfädeln auf den Fahrstreifen erfolgt wie folgt :
- Fahren Sie bis zu der Verengung der Fahrbahn auf den verfügbaren Fahrstreifen.
- Auf der Höhe der Verengung der Fahrbahn lassen die Fahrer, die sich auf dem nicht unterbrochenen Fahrstreifen befinden, jeweils ein sich auf dem auslaufenden Fahrstreifen befindendes Fahrzeug auf ihrem Fahrstreifen auffahren.

Wenn die Fahrstreifen-Lichtsignale eingeschaltet sind, müssen diese unbedingt berücksichtigt werden.
Das Fahren auf einem mit einem roten Kreuz gekennzeichneten Fahrstreifen ist extrem gefährlich. Die Gefahr kann für die Autofahrer nicht ersichtlich sein. Diese Sperrung von Fahrstreifen für den Verkehr ermöglicht ein wirksameres und schnelleres Eingreifen der Not- und Pannendienste. Die Berücksichtigung der Fahrstreifen-Lichtsignale sorgt für die Sicherheit der Benutzer und verringert den Einfluss des Zwischenfalls auf ihrer Fahrt.

Für den Verkehr geöffneter Fahrstreifen

Für den Verkehr gesperrter Fahrstreifen

Fädeln Sie sich in den Fahrstreifen auf Ihrer rechten Seite ein

Fädeln Sie sich in den Fahrstreifen auf Ihrer linken Seite ein
Auf Autobahnen und auf öffentlichen Verkehrswegen mit vier oder mehr Fahrstreifen, von denen in beide Richtungen jeweils mindestens zwei dem Verkehr vorbehalten sind und deren beide Fahrtrichtungen nicht nur durch Straßenmarkierungen getrennt sind, beträgt die Höchstgeschwindigkeit:
- 90 km/h für Fahrzeuge mit einer zGM > 3,5 Tonnen und Autobusse
- 100 km/h für Reisebusse, deren Sitzplätze alle mit einem Sicherheitsgurt ausgestattet sind
Außerhalb von geschlossenen Ortschaften ist die Geschwindigkeit begrenzt auf:
- 75 km pro Stunde für Autobusse und Reisebusse
- 60 km pro Stunde für die anderen Fahrzeuge und Anhängerfahrzeuge mit Luftreifen und einer zGM > 7,5 Tonnen
Fahrzeuge, deren zGM 3,5 Tonnen übersteigt, dürfen auf in der jeweiligen Fahrtrichtung mindestens dreispurigen Autobahnen nur auf den beiden rechten Fahrstreifen verkehren.
Seit dem 1. Januar 2019 dürfen Lastkraftwagen auf Autobahnen mit zwei Fahrstreifen überholen, mit Ausnahme folgender Abschnitte:
Zu allen Uhrzeiten :
- A503
- A602 und E25/A26: zwischen Lüttich und Beaufays
- B501
- E25/A25: zwischen dem Autobahnkreuz Cheratte und dem Ende der Autobahn (Quai de la Dérivation)
- E42/A27: zwischen dem Autobahnkreuz Battice und dem Autobahnkreuz Nr. 6 „Ensival/Verviers“
- E313/A13: zwischen dem Autobahnkreuz Vottem und dem Autobahnende
- E420/A54
- R9
Von 6h bis 19h :
- A604
- E25-E411/A4 zwischen dem Autobahnkreuz Neufchâteau und der Grenze zum Großherzogtum Luxemburg
- E42/A15 zwischen dem Autobahnkreuz mit den Autobahn A501 und den Autobahn E19/A7
- E429/A8 zwischen dem Autobahnkreuz Nr. 24 „Quenast“ und der Region Flandern
- R0 zwischen dem Autobahnkreuz Haut-Ittre und der Region Flandern
- R3

Erlaubter Alkoholspiegel: 0,02 Gramm Alkohol im Blut.

Beim Fahren ist es verboten, ein Telefon zu benutzen, das in der Hand gehalten wird. Das Telefon darf auch nicht benutzt werden, wenn man im Stau oder an einer roten Ampel steht.
Für die Beförderung gefährlicher Güter gelten Sonderregelungen.
Alle Informationen über Sondertransporte können über diesen Link abgerufen werden.
Auf der Autobahn
Auf Autobahnen muss links überholt werden. Wenn Sie nicht mehrere Fahrzeuge überholen, müssen Sie auf den rechten Fahrstreifen zurückkehren.
=> Es ist verboten, auf dem mittleren oder linken Fahrstreifen der Autobahn zu verbleiben, wenn der rechte Fahrstreifen frei ist.

Auf der Autobahn darf nur an den zu diesem Zweck vorgesehenen Orten angehalten oder geparkt werden (Autobahnrastplatz, Carsharing-Parkplatz…).
=> Es ist verboten, auf dem Pannenstreifen oder auf den Nothaltebuchten zu parken oder anzuhalten. Der Pannenstreifen und die Nothaltebuchten sind Notsituationen (Panne, Unwohlsein, Unfall…) vorbehalten.
Wenn Sie über den Zufahrtsstreifen auf die Autobahn auffahren, haben die sich bereits auf der Autobahn befindlichen Fahrer Vorfahrt. Das Einfahren auf die Autobahn muss möglichst flüssig vor sich gehen.

Es ist verboten, umzukehren oder den Rückwärtsgang einzulegen.

Bei Staus ist es verboten, aus dem Fahrzeug auszusteigen.

Der Zugang zu den Autobahnen ist untersagt für:
- Fußgänger, Fahrradfahrer, Fahrer von Kleinkrafträdern und Reiter auf Tieren
- Fahrer von Fahrzeugen oder Anhängerfahrzeugen, die die Geschwindigkeit von 70 km/h nicht erreichen
- Fahrer von Fahrzeugen, die ein anderes Fahrzeug mit einer Befestigung der Marke Eigenbau abschleppen,
- Fahrer von vierrädrigen Motorfahrzeugen ohne Fahrzeuginnenraum
- Fahrer von landwirtschaftlichen Fahrzeugen
Bei gefährlichen Wetterbedingungen

Bei Regen, Schnee, Glatteis oder Nebel ist die Sicht beeinträchtigt und die Fahrbahn glatter. Deshalb sollten folgende Maßnahmen ergriffen werden :
- Den Abstand zwischen seinem Fahrzeug und dem Vordermann erhöhen
- Nicht scharf bremsen
- Die Geschwindigkeit reduzieren
- Die Scheinwerfer einschalten

Das Überholen ist verboten:
- Für Fahrzeuge mit einer zGM über 3,5 Tonnen: neben geschlossenen Ortschaften auch auf öffentlichen Verkehrswegen, die in der jeweils eingeschlagenen Fahrtrichtung über zwei Fahrstreifen verfügen.
- Für Fahrzeuge mit einer zGM über 7,5 Tonnen: auf allen Arten von Verkehrswegen.

Besondere Vorsichtsmaßnahmen bei Schnee oder Glatteis:
- Winterreifen sind nicht Pflicht, jedoch von November bis April sehr empfehlenswert.
- In den Wintermonaten verkehren auf den Straßen zahlreiche langsame Schneeräumfahrzeuge. In der Nähe dieser Fahrzeuge müssen gewisse Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden: langsamer fahren und Überholmanöver vermeiden.
Im Baustellenbereich

Reduzieren Sie bei der Anfahrt an den Baustellenbereich Ihre Geschwindigkeit und halten Sie sich an die verschiedenen Geschwindigkeitsbeschränkungen: dies vermeidet das Entstehen von Schlangen und Unfällen.

Bei Fahrzeugschlangen in einem Baustellenbereich möglichst mit gleichbleibender Geschwindigkeit fahren (langsam beschleunigen und bremsen).
In Staus sollten Sie nicht den Fahrstreifen wechseln, um einen möglichst flüssigen Verkehr zu erzielen.
In einem Tunnel

Das Abblendlicht einschalten.

Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit nicht überschreiten.

Das Radio eingeschaltet lassen, um Notfalldurchsagen empfangen zu können.
Gegebenenfalls die Notdienste rufen

Die 112 anrufen

Den SOS-Knopf seines Fahrzeugs betätigen
Sich in Sicherheit bringen

- Sein Fahrzeug an einem sicheren Ort (Pannenstreifen oder Nothaltebucht) abstellen
- Die Warnblinkanlage einschalten
- Wenn genug retroreflektierende Warnwesten vorhanden, sollten alle Insassen des Fahrzeugs eine anlegen
- Das Warndreieck, wenn möglich, auf der Autobahn in einem Mindestabstand von 100 Metern, auf den übrigen Straßen in einem Mindestabstand von 30 Metern aufstellen.
- Alle Insassen des Fahrzeugs vom Verkehr fernhalten und/oder, falls vorhanden, hinter einer Leitplanke platzieren.
Spezielle Regeln: Zwischenfall in einem Tunnel
Halten Sie sich an die mit Ihrem Radio empfangenen Anweisungen der Notfalldurchsagen
Wenn das Fahrzeug Schwächeanzeichen an den Tag legt:
- Die Warnblinkanlage einschalten
- Wenn möglich, den Tunnel mit dem Fahrzeug verlassen und dabei darauf achten, dass dies keinerlei Risiko für die anderen Benutzer darstellt
- Wenn ein Verlassen des Tunnels unmöglich ist, die nächstgelegene Nothaltebucht ansteuern oder so nah wie möglich am rechten Straßenrand anhalten
- Die retroreflektierende Warnweste überziehen
- Das Warndreieck, wenn möglich, auf der Autobahn in einem Mindestabstand von 100 Metern, auf den übrigen Straßen in einem Mindestabstand von 30 Metern aufstellen
- Mit einem der bereitgestellten Notruftelefone die 112 oder die Verkehrsleitzentrale, deren Nummer im Tunnel angegeben ist, alarmieren
- Alle Insassen des Fahrzeugs vom Verkehr fernhalten und/oder, falls vorhanden, hinter einer Leitplanke platzieren.
Wenn das eigene Fahrzeug unvermittelt stehen bleibt :
- Die Warnblinkanlage einschalten
- Das Warndreieck, wenn möglich, auf der Autobahn in einem Mindestabstand von 100 Metern, auf den übrigen Straßen in einem Mindestabstand von 30 Metern aufstellen
- Das Fahrzeug verlassen und sich mit den anderen Passagieren an einen sicheren Ort begeben
- Mit einem der bereitgestellten Notruftelefone Hilfe herbeirufen
Wenn aus dem Fahrzeug Rauch aufsteigt :
- Den Motor ausschalten, den Schlüssel stecken lassen und das Fahrzeug mit allen Passagieren verlassen. Den Tunnel über die Notausgänge so schnell wie möglich verlassen, um dem Erstickungstod zu entgehen.
- Die Hilfskräfte alarmieren und außerhalb des Tunnels auf sie warten
- Sich nicht wieder zu seinem Fahrzeug begeben, bevor die Sicherheitskräfte dies erlaubt haben
Wenn das Fahrzeug zu brennen beginnt :
- Wenn möglich, den Tunnel mit dem Fahrzeug verlassen und dabei darauf achten, dass dies keinerlei Risiko für die anderen Benutzer darstellt
- Wenn ein Verlassen des Tunnels unmöglich ist, die nächstgelegene Nothaltebucht ansteuern oder so nah wie möglich am rechten Straßenrand anhalten
- Mit einem der bereitgestellten Notruftelefone Hilfe herbeirufen
- Bei größeren Feuern versuchen, diese mit den bereitgestellten Feuerlöschern zu löschen
Wenn ein anderes Fahrzeug brennt oder wenn Rauch aus ihm aufsteigt, wenn Sie in den Tunnel fahren :
- Den Motor ausschalten, den Schlüssel stecken lassen und das Fahrzeug mit allen Passagieren verlassen. Den Tunnel über die Notausgänge so schnell wie möglich verlassen, um dem
- Erstickungstod zu entgehen.
- Die Hilfskräfte alarmieren (112) und außerhalb des Tunnels auf sie warten.
- Sich nicht wieder zu seinem Fahrzeug begeben, bevor die Sicherheitskräfte dies erlaubt haben