Abgabepflichtige Fahrzeuge

Die Lkw-Kilometerabgabe betrifft folgende Fahrzeuge :

  • Motorfahrzeuge (zum Beispiel allein fahrende Lastwagen),
  • Alle Gelenkfahrzeuge (zum Beispiel Lastwagen mit Anhängern oder Zugfahrzeuge mit Aufliegern),
    • die teilweise oder ganz für den Warentransport auf der Straße angelegt sind oder benutzt werden
    • und deren zugelassene Gesamtmasse (zGM) mehr als 3,5 Tonnen beträgt

Um das belgische Straßennetz zu nutzen, müssen alle von der Lkw-Kilometerabgabe betroffenen Lastkraftwagen mit einem OBU (On Board Unit) ausgestattet sein, einem Registrierungssystem, das die geschuldete Maut über Erkennung per Satellitensignal berechnet. Um dieses OBU zu erhalten, müssen die Benutzer einen Vertrag mit einem in Belgien anerkannten und zugelassenen Dienstleistungsunternehmen abschließen. Die Liste der Dienstleistungsunternehmen kann auf der Website von VIAPASS eingesehen werden.

Sobald er auf dem belgischen Straßennetz unterwegs ist, ist der Fahrer des Fahrzeugs sowohl auf den von der Lkw-Kilometerabgabe betroffenen als auch auf den nicht von ihr betroffenen Straßen gehalten, darüber zu wachen, dass das OBU in seinem Fahrzeug stets eingeschaltet ist.

Mehrere Typen von Fahrzeugen werden als „nicht betroffen“ erachtet und für sie wird keine Lkw-Kilometerabgabe erhoben :

  • Zum Personentransport dienende Fahrzeuge: Schulbusse, Mobilhomes, Motorhomes…
  • Baustellenfahrzeuge: Mobilkrane, Hebewerke mit Teleskoparm (sofern ihre Nutzlast 500 kg nicht übersteigt), Bagger, Bulldozer, Betonpumpen ohne Mischvorrichtung, Muldenkipper…
  • Traktoren für Landwirtschaft, Gartenbau- oder Waldarbeiten,die ohne Anhänger genutzt werden oder mit einem Gerät (Mähwerk, Entaster…) ausgestattet sind
  • „Schul“-Fahrzeuge, sofern die 4 folgenden Bedingungen erfüllt sind:
    • Die Kabine muss mit einer Doppelsteuerung ausgestattet sein;
    • Es dürfen keine Güter transportiert werden (lediglich „Testlasten“ wie Betonblocks, Spezialcode „Schul-Fahrzeug“);
    • Das Fahrzeug muss durch den Schriftzug „Fahrschule“ auf der Kabine als „Schul-Fahrzeug“ erkennbar sein;
    • Das Fahrzeug muss auf den Namen einer Fahrschule oder des Fonds social transport et logistique angemeldet sein.
  • Fahrzeuge mit dem Testkennzeichen Y
  • Oldtimer mit einem O-Kennzeichen
Die vollständige Liste kann auf der Website von VIAPASS eingesehen werden.

Sobald ein oben aufgeführtes Fahrzeug Waren transportiert, fällt es in den Geltungsbereich der Lkw-Kilometerabgabe. Die Eigentümer von in der Region Wallonie angemeldeten Fahrzeugen können sich bei der SOFICO (rue du Canal de l’Ourthe, 9/3 in 4031 Angleur oder auf contact@sofico.org) darüber informieren, ob sie die Lkw-Kilometerabgabe entrichten müssen. Der Anfrage sollte möglichst eine Kopie von Vorder- und Rückseite des Fahrzeugscheins, eine Fotografie des Fahrzeugs und der von der technischen Fahrzeugkontrolle ausgegebene Fahrzeug-Identifizierungsbericht beigelegt werden.

Die Benutzer haben die Möglichkeit, nicht von der Lkw-Kilometerabgabe betroffene Fahrzeug anzumelden, um ständige Kontrollen zu vermeiden. Für in der Wallonie angemeldete Fahrzeuge kann diese Erklärung an die Kontaktadresse der SOFICO geschickt werden: contact@sofico.org. Für im Ausland angemeldete Fahrzeuge kann diese Erklärung an den interregionalen Organismus VIAPASS gerichtet werden.

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Die in Arbeit befindlichen Baustellen
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